In den Kirchenbüchern finden sich Einträge über
Geburt, Taufe, Trauung und Bestattung
der evangelischen Kirchenmitglieder
in Gernrode ab 1645
in Rieder ab 1573
Für die Suche in den Kirchenregistern gelten folgende Bestimmungen:
1. Es werden keine Kopien oder Ablichtungen von Kirchenbüchern angefertigt.
2. Von betreffenden Einträgen werden Auszüge (Abschriften oder Urkunden)
erstellt.
Die gesiegelten Auszüge aus den Registern sind rechtsgültig.
3. Für die geleistete Sucharbeit stellen wir Ihnen folgende Beiträge in Rechnung:
3.a Für von uns geleistete Sucharbeit berechnen wir pro Stunde 35,00 Euro.
3.b Für das Ausstellen einer Abschrift / Urkunde werden 8,00 Euro in Rechnung
gestellt.
3.c Eine selbständige Suche in den Kirchenbüchern ist unter Aufsicht möglich.
Dafür werden - je nach Aufwand - mindestens 6,00 Euro pro Suche berechnet.